Rechtsprechung
LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 452/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Teilbetriebsübergang im Falle der Auflösung einer Anwaltssozietät und der Kanzlei; Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Angestellten einer Kanzlei wegen Betriebsstilllegung; Rechtsanwalt mit Mandantenstamm und Angestellten einer Sozietät als ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 613a § 705
Wirksame Kündigung bei Stilllegung einer Anwaltssozietät - kein Teilbetriebsübergang auf einzelnen Anwalt bei Arbeitsvertrag mit Sozietät - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 09.03.2006 - 35 Ca 18514/04
- LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 452/06
- BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG München, 08.03.2006 - 9 Sa 926/05
Kündigung einer Anwaltsgehilfin bei Auflösung einer Anwaltssozietät nebst …
Auszug aus LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 452/06
Ergänzend dazu wird auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2006 - 9 Sa 926/05 verwiesen.Sie folgt dabei den Ausführungen der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts München in seinem Urteil vom 8. März 2006 - 9 Sa 926/05.
- BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Januar 2007 - 6 Sa 452/06 - wird zurückgewiesen. - VG München, 29.05.2008 - M 15 K 07.245
Zulassung der Kündigung zum Ende der Elternzeit zur Aufrechterhaltung des …
Derzeit ist zu diesem Problemkreis unter dem Az.: 8 AZR 397/07 eine Revision vor dem BAG anhängig, nachdem das ArbG München (Az.: 35 Ca 18514/04) und das LAG München (Az.: 6 Sa 452/06, in juris) entschieden haben, dass grundsätzlich nicht jeder einzelne Rechtsanwalt mit seinen Mandanten und den Angestellten ein Teilbetrieb i.S.d. § 613a BGB ist, sofern der Arbeitsvertrag der Angestellten mit der Sozietät abgeschlossen worden war.